Sektionen
Sie sind hier: Startseite Glossar Beschäftigungsverhältnis
Artikelaktionen

Beschäftigungsverhältnis

Das Beschäftigungsverhältnis bildet die Tätigkeit einer natürlichen Person abgegrenzt nach Tätigkeitsform
(z.B. wiss. Mitarbeiter*in oder Verwaltungsdienst), Tätigkeitsort (Organisationseinheit) und Finanzierung
(z.B. Haushaltsmittel oder Drittmittel) ab. Eine natürliche Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse
gleichzeitig ausüben, wobei der Umfang der Tätigkeit in Summe ein Vollzeitäquivalent von Eins nicht
überschreiten kann. →Vollzeitäquivalent (VZÄ)

— abgelegt unter:
Benutzerspezifische Werkzeuge