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Beurlaubung

Unter einer Beurlaubung versteht man eine Unterbrechung des Studiums. Ein Urlaubssemester zählt als Hochschulsemester, nicht jedoch als Fachsemester. Das heißt, der*die Studierende ist während dieser Zeit an der Hochschule eingeschrieben, nimmt aber nicht an Seminaren oder Vorlesungen teil.

Beurlaubte sind in allen Zahlen enthalten, sofern sie in den Tabellen nicht gesondert ausgewiesen sind.

 

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