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VZÄ (Vollzeitsäquivalente)

Im Gegensatz zur Kopf-Berechnung bezieht sich die Auswertung nach Vollzeitäquivalenten im Bereich der Personalstatistik auf den Umfang des Beschäftigungsvolumens der einzelnen Mitarbeiter*innen (z.B. Teilzeitbeschäftigung).

Der Gewichtungsfaktor ergibt sich dabei aus den ECTS des jeweiligen Studiengangs bzw. Teilstudiengangs, in welchen der/die Studierende immatrikuliert ist.

Beispiele: Ein Lehramtsstudierender wird in jedem seiner beiden Hauptfächern zu 1/2 gezählt. Eine Studierende der Geschichte (BA HF) und Politikwissenschaft (BA NF) wird in ihrem Hauptfach zu 2/3, in ihrem Nebenfach zu 1/3 gezählt.

 

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