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Gasthörer*innen

Gasthörer*innen sind Personen, die nicht als Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, aber dennoch als Gäste an regelmäßigen Universitätsveranstaltungen teilnehmen, wie zum Beispiel Berufstätige, Schüler*innen oder Senioren*innen. Eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist für Gasthörer*innen daher nicht erforderlich.

 

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